Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für RS Quadrat Schöne Sache
RS Quadrat Schöne Sache - vertreten durch Herrn Robert Sacher - Gabelsbergerstraße 14, 04317 Leipzig wird nachfolgend auch Auftragnehmer oder AN genannt.
§ 1 Allgemeines
§ 2 Vertragsdauer und Kündigung
§ 3 Objekteinweisung
§ 4 Leistungen Auftragnehmer
§ 5 Umfang und Durchführung der Leistungen
§ 6 Schäden und Mängel am betreuten Objekt
§ 7 Leistungen des Auftraggebers
§ 8 Reklamationen
§ 9 Vergütung
§ 10 Haftung und Haftungsbegrenzung
§ 11 Abwerbung
§ 12 Rechtsnachfolge
§ 13 Lohn- und Preisgleitklausel
§ 14 Unterbrechung der Dienstleistung
§ 15 Lohn- und Preisgleitklausel
§ 16 Schlussbestimmungen
§ 17 Datenspeicherung
§ 18 Datenschutz
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Alle Lieferungen, Dienst-, Werk- und Werklieferungsleistungen des AN erfolgen zu diesen Bedingungen. Der Auftraggeber erkennt durch den Vertragsabschluss bzw. die Aufgabe von Bestellungen ausdrücklich an, dass diese Bedingungen Vertragsbestandteil sind. Für zukünftige, weitere Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des AN auch ohne weitere ausdrückliche Bezugnahme in der jeweils gültigen Form als vereinbart.
- Etwaige, entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind auch dann, wenn keine Zurückweisung erfolgt, nur und insoweit verbindlich, als die in ausdrücklicher Abänderung dieser Geschäftsbedingungen schriftlich vereinbart werden.
- Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen oder Absprachen, auch mit Vertretern des Auftraggebers, gelten nur dann als rechtswirksam vereinbart, wenn sie vom AN schriftlich bestätigt worden sind. Angebote vom AN sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Bei der regelmäßig vorgesehenen Schriftform kommt der Vertrag durch die beiderseitige Unterzeichnung von Auftraggeber und AN zustande. Erteilt der Auftraggeber den Auftrag mündlich, so kommt dieser unter Zugrundelegung des schriftlichen Angebotes mit der Auftragsbestätigung durch den AN zustande. Für jeden Vertragsabschluss gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Preise; bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten die jeweils vereinbarten Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt gültigen Preise vom AN.
§ 2 Vertragsdauer und Kündigung
- Hausmeisterserviceverträge bzw. Objektbetreuungsverträge werden zwischen Auftraggeber und dem AN vorerst für eine unbestimmte Zeit geschlossen, jedoch mindestens für 1 Jahr.
- Die Kündigungsfrist beträgt bei Laufzeitverträgen einen Monat zum Ablauf des Vertrages und bedarf der Schriftform. Wird der Vertrag nicht vor Ablauf gekündigt, so verlängert er sich stillschweigend um ein weiteres Jahr.
- Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung an, sondern auf den Eingang beim anderen Vertragspartner.
- Die in den Individualverträgen vereinbarten Laufzeiten/Kündigungsfristen sind den vorgenannten vorrangig.
- Verträge, die auf Zuruf entstehen, sind von dem Zeitpunkt an verbindlich, an dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht.
- Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so ist jede Partei berechtigt, ihn mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Jahres zu kündigen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
- Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.
- Für Regieaufträge oder Reparaturaufträge gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 3 Objekteinweisung
- Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den AN ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter von RS Quadrat Schöne Sache in alle vorhandenen technischen Einrichtungen des Objekts und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel zu übergeben. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal von RS Quadrat Schöne Sache Dienstleistungen herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet der AN im Rahmen des §10.
- Erfolgt eine Einweisung – gleich aus welchen Gründen – nicht, so kann der Auftraggeber bei eventuellen Fehlleistungen und Schäden, die auf die mangelnde Unterrichtung zurückzuführen sind, den AN nicht schadenersatzpflichtig machen.
- Dem AN wird es gestattet, innerhalb des betreuten Objekts für Bewohner und Besucher kenntlich, ein Firmenschild oder Hausmeister-Briefkasten anzubringen, aus dem ersichtlich ist, dass das Objekt von RS Quadrat Schöne Sache betreut wird und wie dessen Bewohner RS Quadrat Schöne Sache im Notfall erreichen können. Die Kosten hierfür werden vom AN übernommen.
§ 4 Leistungen von RS Quadrat Schöne Sache
- RS Quadrat Schöne Sache verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des Hausmeisterservicevertrages bzw. Objektbetreuungsvertrages oder in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Dienstleistungen fach- und sachgerecht durchzuführen und nur durch Arbeitskräfte durchführen zu lassen, die eine entsprechende Eignung und Zuverlässigkeit vorweisen und in einem Arbeits-/ Rechtsverhältnis zu RS Quadrat Schöne Sache stehen. RS Quadrat Schöne Sache ist berechtigt zur Erfüllung seiner Leistungen geeignete Subunternehmen zu beauftragen. Der Einsatz und die Weisungsbefugnis obliegt ausschließlich RS Quadrat Schöne Sache. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Dienstleistungsumfang und -standard gewahrt bleibt.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des AN nach deren Beendigung noch am selben Tag zu besichtigen und die ordnungsgemäße Ausführung sowie Material- und Zeitaufwand zu bestätigen. Verzichtet der Auftraggeber auf die Besichtigung und Bestätigung oder unterbleibt diese aus Gründen, die RS Quadrat Schöne Sache nicht zu vertreten hat, so gelten die Leistungen als vertragsgerecht ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber rügt unverzüglich nach den für Reklamationen getroffenen Vereinbarungen.
- Nach Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, ist RS Quadrat Schöne Sache verpflichtet, die überlassenen Schlüssel unverzüglich an den Auftraggeber zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AN jedoch auf Grund von unbezahlten Rechnungen zu.
- Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in dem betreuten Objekt gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht vom AN eingesetzt oder genehmigt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen.
§ 5 Umfang und Durchführung der Leistungen
- Die vereinbarten Leistungen beschränken sich mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung, insbesondere bei Wohnungseigentümer-Gemeinschaften, auf die Gemeinschaftseinrichtungen. Zusätzliche Leistungen für Sondereigentum bedürfen eines gesonderten Auftrages.
- Im Rahmen des Hausmeisterservicevertrages bzw. Objektbetreuungsvertrages übernimmt der AN Kleinreparaturen an den Gemeinschaftseinrichtungen, soweit keinerlei gesetzliche Bestimmungen der Reparatur entgegenstehen und die Arbeitszeit 15 Minuten je Vorgang nicht überschreitet. Material und Ersatzteile für die Behebung kleinerer Schäden werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
- Wird die Durchführung größerer Reparaturen oder Erneuerungen erforderlich, so wird RS Quadrat Schöne Sache dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag unterbreiten und aufgrund gesonderter Beauftragung tätig.
- Hiervon ausgenommen sind Nothilfemaßnahmen bei Notdiensteinsätzen.
- Vereinbarte turnusmäßige wöchentliche Leistungen können nur während der normalen Arbeitsstunden an Werktagen erbracht werden. Entfällt ein Turnus auf einen Feiertag, so entfällt der Anspruch des Auftraggebers auf die Durchführung der Leistung, ohne dass ihm ein Minderungsanspruch zusteht. In den Fällen, in denen im Leistungsverzeichnis ein Turnus von 2 x wöchentlich vereinbart ist, ist RS Quadrat Schöne Sache bei Wegfall eines Turnus durch einen Feiertag jedoch nicht verpflichtet, die ausgefallenen Leistungen durch verstärkten Einsatz beim verbleibenden Turnus auszugleichen.
- Die dem zu Grunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für:
- Hausmeistertätigkeiten
- Grünanlagenpflege
- Montageaufträge
- Lieferaufträge
§ 6 Schäden und Mängel am betreuten Objekt
- Beim Auftreten von Schäden und Mängeln am betreuten/beauftragten Objekt wird RS Quadrat Schöne Sache dem Auftraggeber unverzüglich Meldung, über die von RS Quadrat Schöne Sache bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten, erstatten.
§ 7 Leistungen des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, RS Quadrat Schöne Sache je Wirtschaftseinheit kostenlos warmes Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen, sowie einen ganzjährig frei zugänglichen Wasseranschluss mit Schlauchanschlussmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
- Bei Großwohnanlagen überlässt der Auftraggeber RS Quadrat Schöne Sache unentgeltlich einen geeigneten, verschließbaren Raum, für Materialien, Geräte und Maschinen.
§ 8 Reklamationen
- RS Quadrat Schöne Sache ist bei der Erbringung seiner Leistung verpflichtet, die Arbeiten so durchzuführen, dass Störungen und Belästigungen weitgehend vermieden werden und die gesetzlich bestimmten Ruhezeiten eine Beachtung finden. Reklamationen des Auftraggebers können nur Berücksichtigung finden, wenn sie unverzüglich nach der Durchführung der Leistungen von RS Quadrat Schöne Sache mittels eingeschriebenen Briefs mitgeteilt werden. Fernmündliche oder mündliche Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden, wenn deren Berechtigung von RS Quadrat Schöne Sache ausdrücklich bestätigt wird.
- Weisen die vertraglich vereinbarten Leistungen Mängel auf und wurden unverzüglich gerügt, dann ist RS Quadrat Schöne Sache zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Rechnungskürzungen ohne vorangegangene ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der Mängel bzw. Einräumung einer Nachbesserung innerhalb einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist, können vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden.
- Die Leistungen von RS Quadrat Schöne Sache werden dann als vertragsgerecht durchgeführt anerkannt, wenn der Auftraggeber nach Beendigung der Arbeiten entgegen der ihn treffenden Besichtigungs- und Bestätigungspflicht, nicht unverzüglich Einwendungen erhebt.
§ 9 Vergütung
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug auf das von RS Quadrat Schöne Sache bekannt gegebene Bankkonto zu überweisen.
- Das Entgelt für Leistungen aus Verträgen, die auf Stundenbasis abgerechnet werden, ist sofort ab Rechnungsdatum – bei RS Quadrat Schöne Sache eingehend – zahlbar, der Auftraggeber befindet sich am 7. Tag nach Rechnungsdatum in Verzug, es sei denn, der Auftraggeber legt dem AN Gründe dar, die eine sofortige Begleichung der Rechnung unmöglich machen. Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Das Zurückbehaltungsrecht ist nicht ausgeschlossen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Für Leistungen an gesetzlichen Sonn- und Feiertagen, sowie am 24.12. und 31.12. ab 16:00 Uhr eines jeden Jahres wird ein Sonn- und Feiertagszuschlag von 100 % in Rechnung gestellt. Ansonsten werden die Zuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen mit dem Auftraggeber verrechnet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt ein Inkassobüro mit der Eintreibung der Forderung zu beauftragen.
- Auftraggeber, die im Namen von Dritten, z.B. Eigentümergemeinschaften, handeln, haften persönlich für die Zahlungsverpflichtungen aus den erteilten Aufträgen, wenn diese Dritten - bei Vertragsabschluss mit RS Quadrat Schöne Sache - nicht vollzählig und mit vollständiger Wohnanschrift durch Aufnahme in einer Anlage zum Vertrag bekannt gegeben werden und auf das Vertretungsverhältnis nicht schriftlich im Vertrag hingewiesen wird.
- Werden von RS Quadrat Schöne Sache Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde oder bei welchen es sich um kleinere Reparaturen oder Nothilfemaßnahmen handelt, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig ist. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist RS Quadrat Schöne Sache berechtigt, Verzugszinsen mit 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz zu berechnen. Ein Verzug von mehr als 4 Wochen berechtigt den AN zur fristlosen Kündigung, wobei Schadenersatzansprüche gesondert geltend gemacht werden können.
- Das Personal von RS Quadrat Schöne Sache ist nicht zum Inkasso berechtigt. Trotzdem geleistete Zahlungen an das Personal entbinden den Auftraggeber nicht von der Bezahlung der RS Quadrat Schöne Sache zustehenden Vergütung.
- Bei Zahlungsverzug ruhen die Verpflichtungen von RS Quadrat Schöne Sache nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann RS Quadrat Schöne Sache bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dem AN bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Stunde 50 % des Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass RS Quadrat Schöne Sache durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.
§ 10 Haftung und Haftungsbegrenzung
- RS Quadrat Schöne Sache haftet für Schäden, die von bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht werden. Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet RS Quadrat Schöne Sache im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Firma RS Quadrat Schöne Sache dem Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, haftet RS Quadrat Schöne Sache nach Maßgabe von zu vor genanntem auch für Schäden, die ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen.
- Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am betreuten Objekt oder durch Betriebsstörungen im Objekt entstanden sind oder Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung oder höhere Gewalt ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern von RS Quadrat Schöne Sache verursacht werden. Nicht ersatzfähig sind außerdem alle nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung von RS Quadrat Schöne Sache in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
- Die Haftung von RS Quadrat Schöne Sache für die nachweislich im Rahmen der erbrachten Leistungen verursachte Schäden, wird ausdrücklich auf die Deckung entsprechend den Bedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung dem Grunde und der Höhe nach auf 3.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beschränkt.
- Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.
- Mit Ablauf des Servicevertrages oder Beendigung der Einzelleistungen endet die Haftungsverpflichtung des AN.
§ 11 Abwerbung
- Die Abwerbung oder versuchte Abwerbung der Arbeitskräfte von RS Quadrat Schöne Sache stellen eine grobe Vertragsverletzung dar. Unter Abwerbung bzw. versuchter Abwerbung ist jede Verbindung mit dem oder die Beeinflussung des Personals von RS Quadrat Schöne Sache zu sehen, die geeignet ist, eine Kündigungsbereitschaft zu fördern, verbunden mit der Absicht, das Personal nach seinem Ausscheiden selbst mit der Durchführung von Leistungen am Vertragsobjekt oder anderen Objekten des Auftraggebers zu beschäftigen.
- Im Falle einer erfolgten oder versuchten Abwerbung ist der AN berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu lösen.
- Der Auftraggeber ist im Falle der Abwerbung zur Bezahlung eines Schadenersatzanspruches in Höhe eines Halbjahres-Bruttogehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der abgeworbene Mitarbeiter nicht in die Dienste des Auftraggebers tritt, seine Kündigung jedoch durch Abwerbungsmaßnahmen des Auftraggebers oder in seinem Verantwortungsbereich handelnder Personen erfolgt ist.
§ 12 Rechtsnachfolge
- Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich der Firma RS Quadrat Schöne Sache wird der Vertrag nicht berührt.
§ 13 Lohn- und Preisgleitklausel
- Im Falle der Veränderungen von Lohnkosten und Lohnnebenkosten erhöht sich der Dienstleistungspreis um den gleichen Prozentsatz, wie die vorgenannten Kosten erhöht werden zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Bei Laufzeitverträgen findet eine jährliche Anpassung des vereinbarten Entgelts i.H.v. derzeit 5% statt.
§ 14 Unterbrechung der Dienstleistung
- Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann RS Quadrat Schöne Sache den Service, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist RS Quadrat Schöne Sache berechtigt, die Rechnungslegung gemäß Vertrag durchzuführen.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Bei Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB tritt an ihre Stelle die gesetzliche zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt. Übrige Inhalte werden hiervon nicht berührt. Insofern in Individual-Vereinbarungen andere Fristen oder andere gesetzlich zulässige Vereinbarungen getroffen wurden, gelten diese vorrangig. Insofern ergänzungsbedürftige Lücken vorhanden sein sollten, tritt an diese Stelle eine gesetzlich zulässige Regelung.
- Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Sonderregelungen vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Dienstleistungs- und Werkvertragsrechts.
§ 16 Gerichtsstand und Erfüllungsort
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im voll-kaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens der Sitz der Firma RS Quadrat Schöne Sache in Leipzig.
§ 17 Datenspeicherung
- Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV mäßig gespeichert und verwaltet werden.
§ 18 Datenschutz
- Der AN verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Einhaltung der anzuwendenden Datenschutzvorschriften erforderlich sind. Dies beinhaltet insbesondere die Vorgaben aus Art. 32 DSGVO.
- Der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehende Stand der technischen und organisatorischen Maßnahmen kann bei Bedarf angefragt werden beim Datenschutzbeauftragten des Unternehmens s.h. Kontaktdaten Datenschutzerklärung auf der Webseite. Die Parteien sind sich darüber einig, dass zur Anpassung an technische und rechtliche Gegebenheiten die Änderungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich werden können. Wesentliche Änderungen, die die Integrität, Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten beeinträchtigen können, wird der AN im Voraus mit dem Auftraggeber abstimmen. Maßnahmen, die lediglich geringfügige technische oder organisatorische Änderungen mit sich bringen und die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht negativ beeinträchtigen, können vom AN ohne Abstimmung mit dem Auftraggeber umgesetzt werden. Der Auftraggeber kann jederzeit eine aktuelle Fassung der vom AN getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen anfordern.
- Der AN wird, die von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen regelmäßig und auch anlassbezogen auf ihre Wirksamkeit kontrollieren. Für den Fall, dass es Optimierungs- und oder Änderungsbedarf gibt, wird der AN den Auftraggeber informieren.
AGB der RS Quadrat Schöne Sache
